GLOBEmini02
Seminar Exportkontrolle

Um als Unternehmen am Exportgeschäft teilnehmen zu können müssen diese zuverlässig sein um genehmigungspflichtige Ausfuhren tätigen zu dürfen. Hierbei sind zahlreiche Abteilungen und Prozesse involviert, die genau instruiert werden müssen, um effektiv arbeiten zu können

Warum gibt es Exportkontrollen?
Das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) geht in § 1 vom Grundgesetz der Freiheit des Außenwirtschaftsverkehrs aus. Nach § 7 AWG sind aber Beschränkungen möglich, umdie Berücksichtigung wesentlicher Sicherheitsinteressen der  

  •    Bundesrepublik Deutschland zu gewährleisten
  •    eine Störung des friedlichen Zusammenlebens der Völker zu verhüten
  •    oder zu verhüten, dass die auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland erheblich gestört werden.

Gesetzliche Grundlagen der Exportkontrolle

Nachstehend genannte Rechtsgrundlagen bilden die gesetzliche Basis:

  •               deutsches Außenwirtschaftsgesetz (AWB)
  •               deutsche Außenwirtschaftsverordnung (AWV)
  •               deutsches Kriegwaffenkontrollgesetz (KWKG)
  •               Dual-use-Verordnung der EU
  •               UN-Embargos
  •               Anti-Terror-Verordungen der EU

Die nationalen deutschen und EU-Gesetze bzw. Verordnungen müssen vom Exporteur zwingend befolgt werden. UN-Embargos werden erst dann gültig, wenn diese vom deutschen Gesetzgeber in geltendes Recht umgesetzt wurden.

Auf Grundlage dieser Basis schulen und trainieren wir Ihre Mitarbeiter(innen)anhand Ihrer Produkte und Aufgaben

Diese Zollschulung  findet in Ihrem Hause statt.  Die Teilnehmer werden mit allen wesentlichen Methoden vertraut gemacht und erhalten wichtige Hinweise und Anregungen.  Jeder Teilnehmer erhält detaillierte Unterlagen mit Fallbeispielen und eine Teilnehmerbescheinigung.

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